03.11.2018 in Landkreis

Medizinische Versorgungszentren (MVZs) durch Kommunen?

 

Das GKV-VSG (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) von 2015 macht nicht nur fachgruppengleiche MVZs, sondern auch die Gründung von MVZs durch Kommunen möglich, um die medizinische Versorgung zu flexibilisieren und in ländlichen Regionen zu verbessern. Kommunen hatten zuvor aufgrund hoher Anforderungen, wie die Bürgschaftserklärung, hinsichtlich der Gründung eines MVZs als GmbH Schwierigkeiten. Seit Inkrafttreten des GKV-VSG können Kommunen in öffentlich-rechtlichen Rechtsformen eines Eigen- oder Regiebetriebes MVZs gründen. Die Vorschriften zur Gründung eines MVZs, wie das Vorhandensein einer Bedarfsplanung, gelten auch hier. Kommunen können nach § 105 Abs. 5 SGB V mit Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung in begründeten Ausnahmefällen eigene Einrichtungen zur unmittelbaren medizinischen Versorgung der Versicherten betreiben. 

10.08.2018 in Landkreis

Ärztliche Versorgung bleibt im SEK auf der Tagesordnung!

 

Die ärztliche Versorgung im Schwalm-Eder-Kreis bleibt als eins der wichtigsten Themen auf der Tagesordnung des Kreistags. Mit der Genehmigung des Kreishaushalts durch den Regierungspräsidenten stehen für das wichtige Thema der ärztlichen Versorgung 200.000 € in diesem Jahr sowie im nächsten Jahr zur Verfügung. Sie sind gedacht für die Unterstützung von lokalen Initiativen von Kommunen und Ärzten zur Verbesserung der Versorgung. Hierzu zählen vor allem neue Praxiskonzepte, die notwendige fachliche bzw. juristische Beratung, neue zielführende Fort- und Weiterbildungsangebote für das Personal, wie zum Beispiel die Ausbildung nichtärztlicher Praxisassistenten sowie die Einbeziehung von Telemedizin.

In der nächsten Kreistagssitzung fordern wir den Kreisausschuss auf, zu berichten, welche Ergebnisse sich zwischenzeitlich aus dem Beschluss des Kreistags zur "Sicherstellung der medizinischen Versorgung - Hausarztmangel" vom 05. März 2018 ergeben haben.

 

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