Medizinische Versorgungszentren (MVZs) durch Kommunen?

Veröffentlicht am 03.11.2018 in Landkreis

Das GKV-VSG (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) von 2015 macht nicht nur fachgruppengleiche MVZs, sondern auch die Gründung von MVZs durch Kommunen möglich, um die medizinische Versorgung zu flexibilisieren und in ländlichen Regionen zu verbessern. Kommunen hatten zuvor aufgrund hoher Anforderungen, wie die Bürgschaftserklärung, hinsichtlich der Gründung eines MVZs als GmbH Schwierigkeiten. Seit Inkrafttreten des GKV-VSG können Kommunen in öffentlich-rechtlichen Rechtsformen eines Eigen- oder Regiebetriebes MVZs gründen. Die Vorschriften zur Gründung eines MVZs, wie das Vorhandensein einer Bedarfsplanung, gelten auch hier. Kommunen können nach § 105 Abs. 5 SGB V mit Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung in begründeten Ausnahmefällen eigene Einrichtungen zur unmittelbaren medizinischen Versorgung der Versicherten betreiben. 

Kommunen besitzen zwei Möglichkeiten ein MVZ zu gründen. Bei der ersten Variante gibt es im Planungsbereich freie Zulassungen, die das MVZ übernehmen kann. Im zweiten Fall werden Zulassungen ehemals niedergelassener Vertragsärzte übernommen. Gerade in ländlichen Gebieten, in denen Probleme der Nachbesetzung von Praxisinhabern dominieren, können Kommunen die Versorgung sicherstellen, indem sie diese Praxen übernehmen.

Beispiel: Das Büsumer Modell

Das Büsumer Modell ist bundesweiter Vorreiter im Bereich der kommunalen MVZs. Die Gemeinde Büsum hat ein Ärztezentrum aufgebaut, in dem mehrere Haus- und Fachärzte medizinische Versorgung anbieten. Die Praxen und Arztsitze gehören seitdem dem Ärztezentrum Büsum gGmbH, welche eine Tochter der Kommune ist. Die Trägerschaft und das Management unterliegen der Ärztegenossenschaft Nord, einem Praxisverbund. Die Ärzte sind demnach im MVZ angestellt, unter Integration ihrer ehemaligen Praxen, und nicht selbstständig. Sie teilen sich die Geräte, Räume und das Personal. Dem Büsumer Modell wird Untersützung, z.B. finanzieller Art zuteil. Kommunale MVZs sind aufgrund der Möglichkeit der aktiven Versorgungsgestaltung, der Sicherung des Standortfaktors und dem geringen Risiko der Ärzte möglich. Der Träger des MVZs in Büsum errichtet am selben Standort ein Gesundheitszentrum, welches neben dem Ärztezentrum ein Apotheke, eine Physiotherapiepraxis und ein Kurmittelhaus intersektoral integiert.

Prof. Dr. Herbert Wassmann

 

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